Dani's Betreuung
Inh. Daniela Sczech

Wichtige Informationen!

 

§1 Danis Betreuung ist eine Dienstleistung, die das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege fördert. Im Rahmen unseres Angebots zur Unterstützung im Alltag nach §45SGBXI und unseres Besuchsdienstes können pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz durch den Einsatz von tätigen Helferinnen und Helfern entlastet werden. Es wird ausschließlich psychosoziale Betreuung angeboten. Hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten sind ausgeschlossen!

§2 Bei dieser Vereinbarung handelt es sich weder um ein Arbeitsverhältnis, noch um ein selbstständiges, die Arbeitskraft überwiegend beanspruchendes Dienstverhältnis. Vielmehr geht es darum, dass soziale Arbeit aus ideellen Gründen geleistet wird.

§3 Vereinbarungen über Ort, Zeit und Umfang des Einsatzes der Helferinnen und Helfer werden in Absprache mit der Koordinierenden Fachkraft von Daniela Sczech getroffen.

§4 Die zu zahlende Vergütung für den Einsatz beträgt 36,06 die Stunde. Des weiteren werden die Fahrten mit dem Kunden auch in Rechnung gestellt, pro km 0,30 Cent.
Die Helferinnen und Helfer führen Stundennachweise, die Abrechnung erfolgt monatlich mit Daniela Sczech als Trägerin des Angebots. Die Rechnung kann durch Überweisung oder per Direktabrechnung mit der Pflegekasse durch eine Abtretungserklärung erfolgen.

§5 Alle Helferinnen und Helfer sind im Rahmen dieser Vereinbarung durch Daniela Sczech haftpflicht- und unfallversichert, Schadensfälle sind unverzüglich anzuzeigen.
Unfälle von betreuten Personen im Rahmen eines Einsatzes unser Helferinnen und Helfer sind ebenfalls unverzüglich zu melden.

§6 Differenzen, die während der Betreuung der Menschen mit Demenz auftreten, werden mit der koordinierenden Fachkraft von Danis Betreuung besprochen, um Hintergründe zu erörtern und eine Problemlösung herbeizuführen. Falls diese Differenzen nicht überwindbar sind, sollte über eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses nachgedacht werden.

§7 Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund ist beiderseits jederzeit möglich. Fest vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten werden diese, für die vereinbarte Zeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Inhalte aus dem zur betreuten Person erhobenen Biografiebogen dürfen von Danis Betreuung, fallbezogen, an Helferinnen und Helfer weitergegeben werden. Die Mitarbeiter von Daniela Sczech sind verpflichtet, persönliche Informationen und Daten über zu betreuende Personen und deren Angehörige vertraulich zu behandeln, auch über das Betreuungsverhältnis hinaus