FAQs:
Frage: Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?
Antwort: Ja, wir rechnen direkt über die Krankenkasse ab, mit folgenden Abrechnungsmöglichkeiten:
- Über den Entlastungsbetrag (125,-€ / Monat = 1500,-€ / Jahr)
- Über die Verhinderungspflege (2580,-€ / Jahr)
Frage: Kann ich auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen?
Antwort: Selbstverständlich ist dieses möglich.
Frage: Kann ich Termine verlegen?
Antwort: Termine müssen 24 Std. vorher abgesagt werden, ansonsten fallen die, für den Termin vereinbarten Kosten an. Diese Kosten sind ggf. privat zu erstatten.
Frage: Übernehmen Sie auch pflegerische Tätigkeiten?
Antwort: Nein, diese müssen von einem Pflegedienst übernommen werden.
Frage: Kann ich jederzeit kündigen?
Antwort: Sie können jederzeit, ordentlich kündigen, mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats.
Sollte die Notwendigkeit der Betreuungsdienste entfallen (z. B. Umzug in eine Pflegeeinrichtung etc.), dann ist die außerordentliche Kündigung, ohne Frist möglich.
Die fristlose Kündigung ist auch aus wichtigen Gründen für beide Vertragsparteien möglich, z. B. wenn die Chemie nicht stimmt.